Verluste aus Kapitalanlagen können steuerlich geltend gemacht werden, unterliegen jedoch besonderen Regelungen bei der Verlustverrechnung. Während Verluste aus Termingeschäften und dem endgültigen Ausfall von Kapitalforderungen inzwischen wieder uneingeschränkt mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden können, gelten für Aktienverluste weiterhin separate Vorgaben. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung sind zudem der Zeitpunkt der Verlustrealisierung und eine rechtzeitige Beantragung von Verlustbescheinigungen.
Können Verluste aus Kapitalanlagen auch steuerlich geltend gemacht werden?
von
Silvia Prachnau