Der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG fortentwickelt und geurteilt, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist, falls der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (Az. IX R 4/25).
Kann ein Wohnmobil im Hochpreissegment auch ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein?
von
Silvia Prachnau
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