Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, wenn das förderfähige Neufahrzeug auf sie zugelassen ist.
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 Euro nicht überschreiten. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro pro Kind.
Nachweis des Einkommens: Es müssen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen eingereicht werden, die zum Haushaltsjahreseinkommen beitragen. Die Bescheide dürfen sich auf Steuerjahre beziehen, die höchstens drei Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist das Steuerjahr, nicht das Ausstellungsdatum.
Nachweis der Kinder: Dies kann über die Steuerbescheide oder alternativ durch eine Kindergeldbescheinigung, einen Kindergeldbescheid oder eine erweiterte Meldebescheinigung erfolgen.