Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern

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Maren Gertz

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Energiepreispauschale von € 300 für Arbeitnehmer steuerpflichtig ist (Az. VI R 15/24).

Hintergrund: Ein Arbeitnehmer erhielt 2022 die Energiepreispauschale von seinem Arbeitgeber. Das Finanzamt behandelte sie als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Entscheidung: Der BFH bestätigte die Besteuerung. Sie sei sowohl nach einfachem Recht als auch verfassungsrechtlich zulässig.

Folge: Einsprüche von Arbeitnehmern, die wegen dieses Musterverfahrens ruhten, werden die Finanzämter voraussichtlich zurückweisen.

Ausnahme für Rentner: Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Rentnern ist noch nicht abschließend geklärt. Dazu läuft ein separates Verfahren beim BFH (Az. X R 27/25). Entsprechende Einsprüche können weiterhin ruhen.

Fazit: Arbeitnehmer müssen die Energiepreispauschale grundsätzlich versteuern. Für Rentner ist die Rechtslage hingegen noch offen.

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