Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Energiepreispauschale von € 300 für Arbeitnehmer steuerpflichtig ist (Az. VI R 15/24).
Hintergrund: Ein Arbeitnehmer erhielt 2022 die Energiepreispauschale von seinem Arbeitgeber. Das Finanzamt behandelte sie als steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Entscheidung: Der BFH bestätigte die Besteuerung. Sie sei sowohl nach einfachem Recht als auch verfassungsrechtlich zulässig.
Folge: Einsprüche von Arbeitnehmern, die wegen dieses Musterverfahrens ruhten, werden die Finanzämter voraussichtlich zurückweisen.
Ausnahme für Rentner: Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Rentnern ist noch nicht abschließend geklärt. Dazu läuft ein separates Verfahren beim BFH (Az. X R 27/25). Entsprechende Einsprüche können weiterhin ruhen.
Fazit: Arbeitnehmer müssen die Energiepreispauschale grundsätzlich versteuern. Für Rentner ist die Rechtslage hingegen noch offen.