Photovoltaikanlage für Wärmepumpe ist keine begünstigte energetische Maßnahme

von
Portrait Silvia Prachnau
Silvia Prachnau

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Photovoltaikanlagen auch dann nicht steuerlich nach § 35c EStG gefördert werden, wenn der erzeugte Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Wärmepumpe und Photovoltaikanlage müssen steuerlich getrennt betrachtet werden, da nur die Wärmepumpe als begünstigte energetische Maßnahme gilt (Az. 14 K 1679/25 E).

Weitere Artikel

Kontakt

Steuerberatung Tommy Sebastian Prachnau
ATOS GmbH, Steuerberatungsgesellschaft

Oberhafenstraße 1
20097 Hamburg

Telefon:
040 323 104 40
Steuerberatung Tommy Sebastian Prachnau Karte

Hafencity: Im alten Fruchthof
Parkplätze in der Banksstraße

U-Bahn Linie 1: Station Steinstraße
Ausgang Richtung Deichtorhallen