Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Photovoltaikanlagen auch dann nicht steuerlich nach § 35c EStG gefördert werden, wenn der erzeugte Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Wärmepumpe und Photovoltaikanlage müssen steuerlich getrennt betrachtet werden, da nur die Wärmepumpe als begünstigte energetische Maßnahme gilt (Az. 14 K 1679/25 E).
Photovoltaikanlage für Wärmepumpe ist keine begünstigte energetische Maßnahme
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