Das Finanzgericht München hat entschieden, dass auch ein Verkehrswertgutachten als Nachweis für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie und damit für eine höhere steuerliche AfA anerkannt werden kann. Entscheidend ist, dass das Gutachten die individuellen Eigenschaften und den Zustand des Gebäudes nachvollziehbar berücksichtigt. Insbesondere bei älteren oder teuer erworbenen Bestandsimmobilien kann sich ein solches Gutachten lohnen, wobei eine vorherige steuerliche Beratung empfehlenswert ist.
Verkehrswertgutachten als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für die steuerliche AfA
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